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Hogan Lovells beendet Wettbewerbsverfahren für TTS

Nach rund achteinhalb Jahren hat die TTS Tiefkühl Top Service GmbH im Wettbewerbsverfahren gegen den Konkurrenten eismann auch in der letzten Instanz gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde von eismann gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren endgültig zugunsten von TTS abgeschlossen. Ein Team der Sozietät Hogan Lovells unter Federführung des Düsseldorfer Partners Erhard Keller (IPMT) hat TTS im Rahmen dieses Rechtsstreits beraten.

2005 hatte eismann Klage gegen TTS mit dem Vorwurf erhoben, dass TTS eine Vielzahl von Handelsvertretern systematisch abgeworben und damit das eismann-Vertriebssystem unlauter ausgehöhlt habe. Deswegen wollte eismann TTS jegliche Abwerbung von Handelsvertretern gerichtlich untersagen lassen. Außerdem hatte eismann gegen TTS einen Schadenersatzanspruch in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro geltend gemacht. Bereits das Landgericht Osnabrück und das Oberlandesgericht Oldenburg als Berufungsinstanz hielten die von eismann geltend gemachten Ansprüche auf ein generelles Abwerbeverbot und auf Zahlung von Schadenersatz nicht für gerechtfertigt. Das hat der BGH nun bestätigt.

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