Hogan Lovells beendet Wettbewerbsverfahren für TTS
2005 hatte eismann Klage gegen TTS mit dem Vorwurf erhoben, dass TTS eine Vielzahl von Handelsvertretern systematisch abgeworben und damit das eismann-Vertriebssystem unlauter ausgehöhlt habe. Deswegen wollte eismann TTS jegliche Abwerbung von Handelsvertretern gerichtlich untersagen lassen. Außerdem hatte eismann gegen TTS einen Schadenersatzanspruch in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro geltend gemacht. Bereits das Landgericht Osnabrück und das Oberlandesgericht Oldenburg als Berufungsinstanz hielten die von eismann geltend gemachten Ansprüche auf ein generelles Abwerbeverbot und auf Zahlung von Schadenersatz nicht für gerechtfertigt. Das hat der BGH nun bestätigt.