Hogan Lovells vertritt Bundesrepublik Deutschland bei Amtshaftungsklage
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In einem außergewöhnlichen Schritt hat die dänische GN Store Nord eine Amtshaftungsklage wegen der Untersagung des Verkaufs ihres Geschäftsbereichs „Herstellung und Vertrieb von Hörgeräten und audiologischen Diagnosegeräten“ durch das Bundeskartellamt im Jahr 2007 erhoben. Die Entscheidung war zunächst durch das OLG Düsseldorf bestätigt worden. Nachfolgend hatte jedoch der BGH die Rechtswidrigkeit der Untersagungsverfügung festgestellt. In diesem Fall wird zu klären sein, ob das Kartellamt durch Erlass der Untersagungsverfügung schuldhaft seine Amtspflichten verletzt hat. Die Federführung auf Seiten von Hogan Lovells liegt bei Partner Marc Schweda (Competiton, Hamburg).
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