Allgemein

Honorarvereinbarung kann unwirksam sein

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Eine Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt ist unwirksam, sofern sie die Möglichkeit vorsieht, für die Tätigkeit vor Gericht geringere Gebühren festzusetzen als im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehen.

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Dies gilt auch, wenn die Regelung auf ein Verhalten des Mandanten zurückzuführen ist und wenn im konkreten Fall ein höheres Honorar verlangt wird, wie das AG München entschieden hat (Az.: 223 C 21648/10).

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