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HSH Norbank muss Sonderzahlung in Millionenhöhe leisten

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Die HSH Nordbank muss einem stillen Gesellschafter eine 2008 zugesagte Sonderzahlung in Millionenhöhe leisten.

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Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 2.3.11 entschieden. Das Gericht sah das Sonderzahlungsversprechen als wirksam an, weil es sich nicht um eine Schenkung, sondern um eine Leistung im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses der Parteien, eine sog. Leistung causa societatis, gehandelt habe. Die HSH Nordbank habe mit der Zusage wirtschaftliche Interessen verfolgt, da sie die stillen Gesellschafter zum Stillhalten bewegen und damit ihren eigenen Geschäftsbetrieb habe stützen und stärken wollen. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (Az.: 9 U 22/10).

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