Allgemein

Immobilienwirtschaft spart ein

Politik und Wirtschaft haben erkannt, dass die Immobilienwirtschaft noch großes Potenzial bei Energieeffizienz und Ressourcenschonung hat. Gesetzliche Bestimmungen wurden verschärft, weitere sollen folgen und Verträge werden zunehmend von „grünen“ Standards bestimmt.

30. Oktober 2012

Energiespar-Contracting (ESC) ist ein Weg für Unternehmen, wie Energieeinsparpotenziale identifiziert, Investitionen abgeschätzt und nachhaltig ausgeführt werden können. „Das ESC ist eine Form des Outsourcings“, erläutert Stefanie Minzenmay, Partnerin bei Oppenhoff & Partner. „Das Unternehmen beauftragt einen Dienstleister mit einer Bestandsanalyse sowie Entwicklung, Finanzierung, Umsetzung und Betreuung eines Energieeinsparprogramms. Aus der Kosteneinsparung generiert der Dienstleister seine Vergütung.“ Sinnvoll ist Energie-Contracting laut Umweltbundesamt ab jährlichen Energiekosten von mindestens 100 000 Euro; in Einzelfällen können sich aber auch kleinere Projekte wirtschaftlich rechnen. Die Laufzeit der Verträge beträgt i. d. R. zwischen 10 und 20 Jahre.

Die energetische Modernisierung von Wohnimmobilien will die Bundesregierung durch ein Mietrechtsänderungsgesetz erleichtern. Der Entwurf enthält Vorschriften zu Maßnahmen, durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt werden. Für drei Monate sollen Mietminderungen auf Grund energetischer Sanierungen ausgeschlossen sein. „Der nicht unumstrittene Gesetzentwurf sieht zudem eine Umlage von Contractingkosten als Betriebskosten auf den Mieter anstelle der bisherigen Heizkosten vor, solange die Warmmiete nicht steigt“, so Minzenmay weiter. Am 8./9.11.12 ist das Gesetz in der 2. und 3. Lesung im Bundestag; Anfang 2013 könnte es in Kraft treten.

Mietvertragliche Regelungsempfehlungen für eine nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Immobilien hat eine Arbeitsgruppe u. a. aus mehreren Unternehmen und Institutionen der (Immobilien-)Wirtschaft vorgelegt. Sie enthalten Vorgaben für den Ressourceneinsatz bis hin zum Verbrauchsmanagement. Darüber hinaus kann danach die Art von Instandhaltungsmaßnahmen und geduldeter Umbauarbeiten des Mieters, etwa unter Verwendung besonderer Materialien und unter Berücksichtigung bestimmter Zertifizierungsvorgaben vereinbart werden. Die von der Arbeitsgruppe vorgelegten Formulierungshilfen versuchen zu konkretisieren, was die Praxis im Bereich der gewerblichen Mietverträge zunehmend vorantreibt: übertragbare grüne Standards zu finden, die die Energieeffizienzpotenziale der Gewerbeimmobilie heben und am Markt sichtbar machen.

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