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Insolvenzgerichte bleiben in der Fläche erhalten

„ Der Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 27.10.11 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Deutsche Richterbund begrüßt in diesem Zusammenhang, dass keine weitere Konzentration der Insolvenzgerichte vorgegeben wird. Der ursprüngliche Entwurf der Novellierung der Insolvenzordnung

Der Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 27.10.11 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Deutsche Richterbund begrüßt in diesem Zusammenhang, dass keine weitere Konzentration der Insolvenzgerichte vorgegeben wird.

Der ursprüngliche Entwurf der Novellierung der Insolvenzordnung hatte vorgesehen, dass innerhalb eines jeden Landgerichtsbezirks alle Insolvenzverfahren an nur einem Amtsgericht zu konzentrieren sind. Der Deutsche Richterbund hatte sich im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich gegen diese Beschränkung gewandt und nachgewiesen, dass Fachwissen und Bearbeitungszeiten an kleineren Insolvenzgerichten nicht hinter dem großer Insolvenzgerichte zurück bleiben.

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