Das Landgericht Frankfurt hat der Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz am 10.9.2013 per einstweiliger Verfügung untersagt, dem Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen. Die Kammer für Handelssachen gab damit einem Eilantrag von Minderheitsgesellschafter Hans Barlach vollständig statt, mit dem Unseld-Berkéwicz seit Jahren zerstritten ist. Die Stiftung will nun Berufung gegen die Entscheidung einlegen (Az.: 3-09 O 96/13).