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Interne Ermittlungen – LAG BW bestätigt Auskunftsanspruch von Arbeitnehmern

Nach einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg (Az. 17 Sa 11/18) dürfen Arbeitgeber nicht darauf vertrauen, Dokumente einer internen Ermittlung geheim halten zu können. Denn laut Gericht kann ein Arbeitnehmer nach Art. 15 DSGVO einen Anspruch auf Auskunft darüber haben, welche Daten im Rahmen einer internen Ermittlung über ihn erhoben wurden. In dem konkreten Verfahren verlangte ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess neben der Einsicht in die Personalakte (§ 83 BetrVG) Auskunft über die außerhalb der Personalakte über ihn gespeicherten personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten.

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