Investitionsprüfung – Mehr Systematik wagen
So oder so sind die Regeln, nach denen das Wirtschaftsministerium bei Investitionen aus dem Nicht-EU-Ausland ein Prüfverfahren eröffnen kann bzw. muss, in den vergangenen Jahren stetig verschärft worden. „Diese Verfahren bestimmen bei vielen internationalen Transaktionen inzwischen die Zeitachse, ähnlich wie zuvor die kartellrechtliche Prüfung“, erklärt Christoph Barth, Partner bei der Anwaltskanzlei Linklaters. Allerdings haben die laufenden Nachbesserungen in Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und -verordnung (AWV) nicht zu Übersichtlichkeit und Systematik beigetragen.
Darum läuft gerade ein Evaluationsprozess, der voraussichtlich im Herbst in einen Gesetzentwurf münden soll. Ein Gedanke sei, die Investitionsprüfung in einem eigenen Gesetz zu regeln, die bisher gewachsene Anhäufung aus Teilregelungen aufzulösen und damit die Rechtsanwendung zu vereinfachen, sagte uns Horst Henschen von der Kanzlei Covington & Burling; „das wäre sehr zu begrüßen“.
Inhaltlich wünschenswert wäre etwa „von vornherein mehr Klarheit darüber, welche Sektoren und welche konkreten Technologien kritisch sind und welche nicht“, meint Barth. Diverse Kanzleien haben angesichts des immer größeren Stellenwerts nun eine Diskussionsplattform („Forum Investitionsprüfung“) gegründet, die lt. Barth einen „organisierten Dialog der betroffenen Unternehmen und ihrer Berater mit den Ministerien und der Wissenschaft“ zum Ziel hat. Bisher, heißt es, hätten die Prüfverfahren gelegentlich Züge einer Geheimwissenschaft: Zu den Entscheidungsgründen dringe aus den Ministerien grundsätzlich nichts nach außen, selbst welche Verfahren überhaupt liefen, wisse man nur anekdotisch. np