Ist die Pauschalbesteuerung von Investmentfonds europarechtswidrig?
In der Praxis erfüllen inländische Fonds fast ausnahmslos die Anforderungen des InvStG. Kommen ausländische Fonds den Verpflichtungen nicht nach, tragen die steuerpflichtigen Anleger die Folgen. „Die Pauschalbesteuerung kann in der Praxis zu erheblichen Belastungen führen“, so Wunderlich. In dem Vorlageverfahren hat das Finanzamt eine Steuerlast von rd. 246 000 Euro festgesetzt, statt der von den Steuerpflichtigen geschätzten 71 462 Euro. „Entscheidet der EuGH zugunsten des Steuerpflichtigen, folgt daraus, dass der deutsche Gesetzgeber das InvStG insofern ändern und europarechtskonform ausgestalten muss. Für diesen Fall darf mit einer für die Mehrzahl der Steuerpflichtigen günstigeren Regelung, und vermutlich auch nicht mehr mit einer Pauschalsteuer, gerechnet werden.“