Allgemein

Kartellverstöße – Eltern haften für ihre Kinder

Verstöße gegen das Kartellrecht können zu hohen Bußgeldern führen. Das gilt vor allem für Kartellverstöße, die innerhalb von Konzernstrukturen begangen werden. Denn nach europäischem – und seit 2017 auch nach deutschem – Kartellrecht kann die Muttergesellschaft für Verfehlungen eines ihrer Tochterunternehmen mit einem Bußgeld belegt werden, auch wenn sie selbst am Kartell nicht aktiv beteiligt war oder von den Machenschaften ihrer Tochter nichts wusste. Auch das Umgehen einer Bußgeldhaftung durch geschickte Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns, ist nicht mehr möglich. Worauf Konzernlenker achten sollten, erläutern Daniel Dohrn und Simon Spangler, Partner der Kanzlei Oppenhoff.

Lesen Sie den PLATOW Brief jetzt weiter.
Kennenlern-Angebot
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen
  • DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
  • Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
  • 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
  • inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
  • monatlich kündbar
Zu den Angeboten Log-In für Abonnenten
Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse