Kartellverstöße – Eltern haften für ihre Kinder
Verstöße gegen das Kartellrecht können zu hohen Bußgeldern führen. Das gilt vor allem für Kartellverstöße, die innerhalb von Konzernstrukturen begangen werden. Denn nach europäischem – und seit 2017 auch nach deutschem – Kartellrecht kann die Muttergesellschaft für Verfehlungen eines ihrer Tochterunternehmen mit einem Bußgeld belegt werden, auch wenn sie selbst am Kartell nicht aktiv beteiligt war oder von den Machenschaften ihrer Tochter nichts wusste. Auch das Umgehen einer Bußgeldhaftung durch geschickte Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns, ist nicht mehr möglich. Worauf Konzernlenker achten sollten, erläutern Daniel Dohrn und Simon Spangler, Partner der Kanzlei Oppenhoff.
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