Keinen Anspruch auf Zahlung von Scheingewinnen
"Ein Kapitalanleger hat gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen im Falle der Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens keinen Anspruch auf Zahlung von Scheingewinnen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), die das Unternehmen in Kontoauszügen oder Saldenbestätigungen ausgewiesen hatte.
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Ein Kapitalanleger hat gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen im Falle der Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens keinen Anspruch auf Zahlung von Scheingewinnen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), die das Unternehmen in Kontoauszügen oder Saldenbestätigungen ausgewiesen hatte.
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Das hat der für das Bank- und Börsenrecht zuständige Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 23.11.10 entschieden und damit die Revision eines Anlegers überwiegend abgewiesen, der durch das inzwischen insolvente Wertpapierhandelsunternehmen Phoenix Kapitaldienst geschädigt worden war (Az.: XI ZR 26/10).
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