Das hat der für das Bank- und Börsenrecht zuständige Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 23.11.10 entschieden und damit die Revision eines Anlegers überwiegend abgewiesen, der durch das inzwischen insolvente Wertpapierhandelsunternehmen Phoenix Kapitaldienst geschädigt worden war (Az.: XI ZR 26/10).