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Klage gegen Einheitspatent

Spanien ist mit seiner Klage gegen die Sprachen-Regeln des EU-Patents vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Begrenzung auf die drei Verfahrenssprachen Deutsch, Englisch und Französisch sei erlaubt, urteilten die höchsten EU-Richter (Az.: C-147/13).

Spanien hatte geklagt, weil die Regelung Personen benachteilige, deren Sprache keine Amtssprache sei. Jede Ausnahme vom Grundsatz der Gleichheit der Amtssprachen müsse mit anderen als rein wirtschaftlichen Kriterien begründet werden. Der EuGH sah hierin aber ein legitimes Ziel, nämlich kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zum Patentschutz zu erleichtern, weil sie die Übersetzungskosten senkten. Durch die geltende Sprachregelung werde der Zugang einfacher, günstiger und sicherer. Damit ist ein weiterer Stolperstein auf dem Weg zur Einführung des neuen Europäischen Patentsystems aus dem Weg geräumt.

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