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Klage von Siemens-Nixdorf-Aktionär abgewiesen

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Der Bundesgerichtshof hat das Begehren eines Aktionärs von Siemens-Nixdorf (SNI) abgewiesen, einen bei der Firmeneingliederung in den Siemens-Konzern von ihm durchgeführten Umtausch von 466 Paketen zu je fünf Aktien, der zu einer so nicht vorgesehenen Barabfindung für jedes Paket geführt hatte, rückabzuwickeln und ihm nunmehr einen Aktientausch zu ermöglichen.

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Dies haben die Karlsruher Richter in einem Urteil vom 18.10.10 entschieden (Az.: II ZR 270/08). Der Kläger habe sich durch die Aufteilung der 2 330 SNI-Aktien in einzelne Pakete zu je fünf Papieren eine im Gesetz nicht vorgesehene Barabfindung erschlichen und bleibe an diese Wahl gebunden.

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