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KLAKA setzt für BMW die Eintragung der Wortmarke „M“ durch

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Der Autobauer BMW hat vor dem Bundespatentgericht einen Sieg errungen: Der Buchstabe „M“ kann als reine Wortmarke für Sportwagen eingetragen werden. Vertreten wurde BMW von KLAKA Rechtsanwälte und Partner Oliver Rauscher (Gewerblicher Rechtsschutz, München).

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Hintergrund des Verfahrens ist die nach Buchstaben geordnete Klassifikation für die behördliche Typgenehmigung von Fahrzeugen, nach der Pkw und Busse gemeinsam die „Klasse M“ bilden. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte den Buchstaben „M“ deshalb als beschreibende Angabe gewertet, die von Monopolrechten freizuhalten ist und die von BMW angemeldete Wortmarke „M“ daher zurückgewiesen.

Das Bundespatentgericht bescheinigte BMW dagegen die Schutzfähigkeit der Wortmarke. Die Richter argumentierten, dass der Buchstabe die für die Eintragung als Marke nötige Unterscheidungskraft besitze und dass es sich zudem nicht um eine beschreibende Angabe handeln könne. Denn als Hinweis auf die Fahrzeugkategorie eigne sich nur die Bezeichnung „Klasse M“, nicht aber der Buchstabe „M“ allein. Ohne ergänzende Hinweise könne diesem nämlich keine Bedeutung beigemessen werden, die sich in einen erkennbaren Sachbezug zu Sportwagen bringen lasse, so die Richter (Az.: 28 W [pat] 518/11).

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