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Kollektiver Rechtsschutz – Erste Reformen greifen

Der kollektive Rechtsschutz von Verbrauchern gegen Unternehmen fristet in Deutschland bis heute ein Schattendasein. Im Gegensatz zu Verbrauchern in den USA, denen die so genannte class action zur Verfügung steht, können deutsche Verbraucher juristisch nur sehr eingeschränkt im Kollektiv gegen Unternehmen vorgehen. Dies wird sich ab dem 1.11.18 ändern, wenn das neue Gesetz über Musterfeststellungsklagen für Verbraucher in Kraft tritt, dessen unmittelbarer Anlass der Dieselskandal ist. Anke Sessler und Markus Perkams von der Wirtschaftskanzlei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom geben einen Überblick über die praktischen Folgen.

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