Wie der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.9.11 im Streit um die Verwendung des Adwords „Interflora“ durch das britische Einzelhandelsunternehmen Marks & Spencer entschieden hat, ist eine solche Benutzung grundsätzlich Ausdruck eines gesunden und lauteren Wettbewerbs (Az.: C-323/09).