Kreditinstitute müssen Leistungsverzeichnisse nicht Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung stellen
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Solche Informationspflichten träfen die Kreditinstitute nur gegenüber tatsächlichen oder potenziellen Kunden im Rahmen der Geschäftsanbahnung (Az.: XI ZR 186/09 bis XI ZR 188/09 und XI ZR 190/09).
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