Kreditinstitute müssen Leistungsverzeichnisse nicht Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung stellen
"Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung zu stellen. Dies hat der für das Bank- und Börsenrecht zuständige Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteilen vom 23.2.10 entschieden.
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Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung zu stellen. Dies hat der für das Bank- und Börsenrecht zuständige Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteilen vom 23.2.10 entschieden.
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Solche Informationspflichten träfen die Kreditinstitute nur gegenüber tatsächlichen oder potenziellen Kunden im Rahmen der Geschäftsanbahnung (Az.: XI ZR 186/09 bis XI ZR 188/09 und XI ZR 190/09).
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