Kritik an neuem Meldegesetz
"Nach dem Willen der Regierungskoalition sollen Verbraucher ab 2014 nicht mehr einwilligen müssen, wenn ihre Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergegeben werden. Sie können der Datenübermittlung lediglich wiedersprechen.
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Nach dem Willen der Regierungskoalition sollen Verbraucher ab 2014 nicht mehr einwilligen müssen, wenn ihre Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergegeben werden. Sie können der Datenübermittlung lediglich wiedersprechen.
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Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens hat am 28.6. den Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP passiert, nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Länderkammer jedoch auf, genau das nicht zu tun. Besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer den Passus, dass das in dem Gesetz vorgesehene Widerspruchsrecht dem Verbraucher nicht zustehen soll, wenn seine Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden. Dies werde bei Datenabfragen der Unternehmen aber regelmäßig der Fall sein, so der Verband, da die Unternehmen bereits Daten zu einer Person haben müssen, um diese abzugleichen.
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