Letzte Chance für das Europäische Patentgericht?
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So sieht der gegenwärtige Entwurf für das Europäische Patentgericht beispielsweise vor, dass auch europäische Patentanwälte ohne spezifische juristische Ausbildung Mandanten in Verletzungsverfahren vertreten könnten. Die Richter hatten hiervor schon früher gewarnt, da gerade dieses neue Europäische Patentgericht verschiedenste, sich teilweise widersprechende Rechtstraditionen in Europa miteinander in Einklang bringen muss. Das Europäische Patentgericht wird das erste multinationale Gericht sein, das über zivilrechtliche Ansprüche von Privatpersonen verbindlich entscheidet. Für einen Parteivertreter erschiene eine umfassende juristische Ausbildung in wenigstens einer der Rechtsordnungen sinnvoll.
Multilaterale Vereinbarung als Grundlage
Doch zurück zur diesjährigen Veranstaltung. Nach der Kritik des Europäischen Gerichtshofs soll nach dem letzten Konzept das Europäische Patentgericht nicht mehr von der Europäischen Gemeinschaft, sondern von den Mitgliedsstaaten getragen werden. Es würde, ähnlich wie das Europäische Patent, auf einer multilateralen Vereinbarung der einzelnen Mitgliedsstaaten basieren. Auch die polnische Präsidentschaft ließ es sich nicht nehmen, mit den europäischen Patentrichtern ihren letzten Entwurf zu besprechen. Dieser war noch keine 48 Stunden alt. Der noch druckfrische Entwurf enthielt wiederum Änderungen bei der Zusammensetzung der Kammern. Danach sollen in Staaten mit weniger als 50 Verletzungsfällen pro Jahr, lokale Kammern nicht wie sonst mit zwei lokalen und einem ausländischen Richter, sondern umgekehrt mit zwei ausländischen und lediglich einem lokalen Richter besetzt sein. Die polnische Präsidentschaft verspricht sich hiervon eine Sicherung der Qualität, da die ausländischen Richter aus einem Pool besonders qualifizierter Richter stammen sollen.
Experten sehen gleich mehrere Probleme
Hier setzte bereits die Diskussion der Patentrichter an. Es sei eine Illusion zu glauben, innerhalb kürzester Zeit eine ausreichende Anzahl qualifizierter Richter zu finden. Das System führe daher notgedrungen zu qualitativ weniger guten Entscheidungen und das Europäische Patentgericht drohe, ein Misserfolg zu werden. Am Hier setzte bereits die Diskussion der Patentrichter an. Es sei eine Illusion zu glauben, innerhalb kürzester Zeit eine ausreichende Anzahl qualifizierter Richter zu finden. Das System führe daher notgedrungen zu qualitativ weniger guten Entscheidungen und das Europäische Patentgericht drohe, ein Misserfolg zu werden. Am aktuellen Entwurf kritisierte die Richterschaft außerdem, dass materielle Regelungen über die Auslegung und Verletzung von Patenten in europäische Regelungen aufgenommen würden, so dass im Ergebnis der Europäische Gerichtshof auch letztverbindlich über die Auslegung und Verletzung von Patenten entscheiden könne. Die Richter beim Europäischen Gerichtshof seien mit technisch komplexen Patentverfahren jedoch nicht vertraut, so dass unsachgemäße Entscheidungen zu befürchten seien. Außerdem widerspreche dies dem Ziel, qualitativ gute Entscheidungen durch erfahrene bzw. gut ausgebildete Richter zu treffen. aktuellen Entwurf kritisierte die Richterschaft außerdem, dass materielle Regelungen über die Auslegung und Verletzung von Patenten in europäische Regelungen aufgenommen würden, so dass im Ergebnis der Europäische Gerichtshof auch letztverbindlich über die Auslegung und Verletzung von Patenten entscheiden könne. Die Richter beim Europäischen Gerichtshof seien mit technisch komplexen Patentverfahren jedoch nicht vertraut, so dass unsachgemäße Entscheidungen zu befürchten seien. Außerdem widerspreche dies dem Ziel, qualitativ gute Entscheidungen durch erfahrene bzw. gut ausgebildete Richter zu treffen.
Schließlich wurde allgemein bemängelt, dass die Übergangsfrist von nur fünf Jahren viel zu knapp bemessen sei. Um Unternehmen eine Entscheidung zu ermöglichen, ob sie die bestehenden Europäischen Patente wie bislang vor den nationalen Gerichten verhandeln oder das neue europäische System nutzen wollen, sei eine verlässliche Rechtsprechung notwendig. Innerhalb von nur fünf Jahren wird es voraussichtlich nur einzelne verbindliche Entscheidungen des Europäischen Patentgerichtes geben. Wenn jedoch nur einzelne Entscheidungen des Europäischen Patentgerichts vorliegen, existiert keine hinreichende Grundlage, um abschätzen zu können, für wen welches System besser geeignet ist. Dies spielt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine bedeutende Rolle, da sich solche Unternehmen kostspielige Versuche mit einem neuen und unerprobten System nicht leisten können. Die kurze Übergangsfrist konterkariere daher eines der Ziele des neuen einheitlichen Patentsystems, nämlich die Kosten zu reduzieren und dadurch den Zugang zu europaweiten Verletzungsverfahren gerade für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern.
Die Zeit drängt
Die polnische Präsidentschaft will sämtliche Fragen spätestens bis zum 05.12.11 geklärt haben. An diesem Tag trifft sich der Europäische Rat zu seiner letzten Sitzung des Jahres. Es ist zu hoffen, dass dem Rat der Richterschaft gefolgt wird und die Rufe von dort nicht noch einmal verhallen. Die Zeit drängt nicht nur für die polnische Präsidentschaft, sondern für das Projekt insgesamt. Die treibende Kraft in der Kommission, Margot Fröhlinger, wird das Projekt nicht mehr fortführen. Es stellt sich dann die Frage, welche länderübergreifende Institution anschließend ein Projekt der einzelnen Mitgliedsstaaten vorantreiben und koordinieren sollte. Kommt es daher jetzt nicht zu einer Einigung, könnte es insgesamt schwierig werden, das Projekt einer einheitlichen europäischen Patentgerichtsbarkeit noch zum Erfolg zu führen.
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