Leutheusser-Schnarrenberger fordert verschärfte Haftungsregeln für Manager im Finanzsektor
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„Es gibt in unserem Aktienrecht Sonderregeln, die dazu führen, dass Ansprüche gegen Vorstände nach fünf Jahren verjähren.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Ansprüche dem Aufsichtsrat oder den Aktionären noch gar nicht bekannt seien und wenn der Schaden noch nicht bezifferbar sei. „Aber gerade im Finanzbereich stellen sich die verhängnisvollen Folgen mancher Geschäfte häufig erst nach einer bestimmten Weile heraus“, erklärte sie.
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