Damals hatte das OLG der Klägerin Schadensersatzansprüche zugesprochen und sich dabei auf eine weitreichende tatsächliche Vermutung gestützt, wonach die Preise für LKW aufgrund des festgestellten Informationsaustauschs zwischen den LKW-Herstellern überhöht gewesen sein sollen. Mit dem neuen Urteil geht das Verfahren jetzt in Stuttgart von vorne los. Das für Daimler tätige Gleiss Lutz-Team führten die Partner Ulrich Denzel (Kartellrecht, Stuttgart) und Stefan Rützel (Litigation, Frankfurt). Vor dem BGH übernahm Thomas Winter von Rohnke Winter die Vertretung.