Allgemein

Lückenlose Lizenzkette erforderlich

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Landkarten aus Papier sind Datenbanken. Wer sie ohne Zustimmung einscannt, kann Datenbankrechte des Inhabers verletzen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem kürzlich erfolgten Urteil entschieden (Az.: C-490/14). Im Zeitalter des „vernetzten Verbrauchers"" und insbesondere der Telematik hat dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für Anbieter von Anwendungen, die auf Geodaten ohne lückenlose Lizenzkette zurückgreifen, erklärt Marcus Sacré, Leiter Praxisgruppe Intellectual Property bei Osborne Clarke.

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Topografische Landkarten sind Datenbanken

Im entschiedenen Fall klagte der Freistaat Bayern gegen einen österreichischen Verlag, weil dieser regelmäßig Karten nutzte, die das Landesamt für Vermessungs- und Geoinformation auf Grund eigener Messungen erstellt hatte. Die durch Scannen gewonnenen Positionsdaten digitalisierte der Verlag und verwendete sie für eigene Karten. Eine klassische Urheberrechtsverletzung lag nicht vor. Der Verlag hatte (optisch) ein eigenes Werk geschaffen und dafür nur Datensätze verwendet, die aus der Vorlage gewonnen wurden. Verbotsansprüche stattdessen auf den Datenbankschutz zu stützen, erschien zunächst wenig erfolgversprechend.

Nach dem Gesetz liegt eine Datenbank nur vor, wenn Informationen systematisch angeordnet sind und dabei jede Informationseinheit für sich einen eigenständigen Wert hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) als vorlegendes Gericht hatte Letzteres für die einzelnen Punkte einer Landkarte bezweifelt. Daher sollten die Richter vom EuGH klären, wonach sich die Eigenständigkeit der einzelnen Informationen bemisst. Die Europarichter entschieden, dass ein einzelnes Positionsdatum einen eigenständigen Nutzen hat und topografische Landkarten somit als „Datenbanken““ rechtlich geschützt sein können. Es reiche aus, dass einzelne Positionsdaten einer Landkarte für bestimmte Nutzer einen eigenen Informationswert haben können. Es mindere nicht den potenziellen Wert einzelner Daten, dass Landkarten regelmäßig zur Navigation und zur Messung von Entfernungen herangezogen werden.

Rechtmäßigkeit der Datennutzung überprüfen

Anbieter von Diensten, die sich auf nicht selbst generierte Geodaten stützen, müssen auf eine lückenlose Lizenzkette zurückgreifen können. Dies reicht bis hin zum ursprünglichen Erschaffer der Karten bzw. Geo-Daten. Es ist nicht genug, auf den eigenen Anbieter der Geodaten zu verweisen. Vielmehr müssen sie sich Anbieter solcher Dienste von der Rechtmäßigkeit der Nutzung zurück bis zur ursprünglichen Quelle überzeugen.

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