Rechtlich beraten wird der Zementhersteller von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, federführender Partner ist Stefan Altenschmidt (Environment/Planning/Regulatory, Düsseldorf).

Der Zementhersteller kritisiert die vom Umweltbundesamt Anfang Mai 2012 herausgegebene so genannte NIM-Liste, die beziffert, welche Mengen an CO2-Zertifikaten die Industrieunternehmen in den kommenden Jahren kostenfrei beziehen. Eigentlich sehen die EU-Zuteilungsregeln besondere Berechnungsmethoden vor, um für seit 2005 erweiterte Industrieanlagen zusätzliche Zertifikate kostenlos zuteilen zu können. Das Umweltbundesamt habe die Kapazitätserweiterung des Zementherstellers jedoch nicht anerkannt und demnach zu wenig Zertifikate zugeteilt, so der Vorwurf.