Luther unterstützt Zementhersteller bei Beschwerde gegen UBA
Ein Zementhersteller aus Westfalen hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (UBA) erhoben. Das Unternehmen wirft der Behörde einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht vor, konkret geht es um das Verfahren der kostenlosen Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten.
Ein Zementhersteller aus Westfalen hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (UBA) erhoben. Das Unternehmen wirft der Behörde einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht vor, konkret geht es um das Verfahren der kostenlosen Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten.
Rechtlich beraten wird der Zementhersteller von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, federführender Partner ist Stefan Altenschmidt (Environment/Planning/Regulatory, Düsseldorf).
Der Zementhersteller kritisiert die vom Umweltbundesamt Anfang Mai 2012 herausgegebene so genannte NIM-Liste, die beziffert, welche Mengen an CO2-Zertifikaten die Industrieunternehmen in den kommenden Jahren kostenfrei beziehen. Eigentlich sehen die EU-Zuteilungsregeln besondere Berechnungsmethoden vor, um für seit 2005 erweiterte Industrieanlagen zusätzliche Zertifikate kostenlos zuteilen zu können. Das Umweltbundesamt habe die Kapazitätserweiterung des Zementherstellers jedoch nicht anerkannt und demnach zu wenig Zertifikate zugeteilt, so der Vorwurf.