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Markenrecht – EuGH hält „Neuschwanstein“ für schutzwürdig

Die Bezeichnung „Neuschwanstein“ ist als Unionsmarke schutzfähig. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-488/16P). In seiner Begründung stellt das Gericht fest, dass Neuschwanstein vor allem ein musealer Ort sei. Seine Hauptfunktion liege nicht in der Herstellung oder Vermarktung von Souvenirartikeln, sondern in der Bewahrung des Kulturerbes. Deshalb könne das Schloss Neuschwanstein als solches kein Ort der Herstellung von Waren sein.

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