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Markenschutz in der WM-Werbung

Die Zeit der Vorfreude auf die Fußball-WM ist vor allem eine Zeit für gute Geschäfte, denn das Fußballfieber setzt nicht nur in Deutschland eine Vermarktungsmaschinerie in Gang. Werbeaktionen im Handel werden allerdings von der FIFA argwöhnisch beobachtet.

Robert Jung, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist für Markenschutz bei der Kanzlei Spieker & Jaeger in Dortmund, differenziert: „Mit „Weltmeisterschaft“ ist man auf der sicheren Seite. Komplizierter ist es bei der Abkürzung „WM“. Dazu hat der Bundesgerichtshof zwar schon 2006 klargestellt, dass er für deutsche Marken weitestgehend keinen Markenschutz genießt, aber er ist noch als europäische und internationale Marke registriert.“ Die Verwendung der Begrifflichkeiten ist in Deutschland auslegungsfähig. Anbieter dürfen zwar in jedem Fall aus Anlass der WM werben, sollten Bezeichnungen aber nicht markenmäßig benutzen. Als Beispiel nennt Jung das Public Viewing – in vielen Städten als „WM-Arena“ geplant. „Sicherer wäre ’Arena zur WM 2010’. Auf keinen Fall darf sie ’FIFA-WM-Arena’ heißen. Denn FIFA ist eine geschützte Marke.“

Grundsätzlich gilt: Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, man sei offizieller Sponsor. Original-Bälle und -Trikots dürfen aber in der Regel verkauft und verlost und auch in der Werbung abgebildet werden. Denn der Markenschutz ist bereits dadurch erschöpft, dass der Rechte-Inhaber die Ware in den Verkehr gebracht hat. „Anbieter dürfen allerdings nicht zusätzlich auf das Original-Trikot ihr eigenes Firmenlogo drucken. Das kann teuer werden“, so der Rechtsanwalt weiter. Wenn eine Schadenersatz-Forderung folgt, wird sie meist nach dem Wert einer fiktiven Lizenz berechnet und das kann je nach Sachlage in die Zigtausende gehen. Nichts zu befürchten haben übrigens die Bäcker: Diese dürfen weiterhin „Weltmeisterbrötchen“ backen, ohne wie 2006 eine Abmahnung zu riskieren.

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