Gastbeitrag

Massenklage à la USA hat es in Deutschland schwer

Kartellrechtliche „Massenklagen“ sorgen regelmäßig für Aufsehen. Gestärkt durch gesetzgeberische Initiativen zur Erleichterung des Private Enforcement im Kartellrecht gewinnen auf diese Verfahren spezialisierte Kanzleien und Prozessfinanzierer immer mehr Anspruchsteller für gebündelte Klagen. Warum uns dennoch keine „amerikanischen Zustände“ drohen, erklärt Christian Karbaum, Kartellrechtspartner von Glade Michel Wirtz.

Christian Karbaum
Christian Karbaum © Glade Michel Wirtz
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