Der Verband der europäischen Stahlhersteller, EUROFER, hatte vor der Europäischen Kommission gegen das geplante Joint Venture förmliche Beschwerde eingelegt und war in einem parallelen Verfahren vor dem Bundeskartellamt als Beigeladene einbezogen. Die internationale Anwaltssozietät Mayer Brown hat EUROFER in beiden Verfahren mit einem Team um den Brüsseler Partner Jens Peter Schmidt begleitet. Zudem berieten Kartellrechtsspezialisten der Sozietät zu den kartellrechtlichen Fragen in China.

Nach Auffassung von EUROFER wären die Anreize, geplante Investitionen in Kapazitätserweiterungen zu stoppen oder zu verlangsamen, um das Angebot auf dem Markt zu verringern und die Eisenerzpreise nach oben zu treiben, sehr hoch gewesen. „Es war ein sehr herausfordernder Fall. In den vergangenen Monaten hat sich die Preisfindung für Eisenerz erheblich geändert, was immer neue Analysen und Bewertungen im Hinblick auf die kartellrechtlichen Auswirkungen erforderlich machte“, erklärt Schmidt.

Das geplante Joint Venture, das einen Wert von ca. 116 Mrd. US-Dollar gehabt hätte, sollte die Vorkommen des für die Stahlherstellung essenziellen Rohstoffs Eisenerz der beiden Rohstoffgiganten in Westaustralien zusammenlegen. Das Vorhaben löste langwierige Untersuchungen von Kartellbehörden weltweit aus. Unter anderem untersuchte die Europäische Kommission, ob das Joint Venture gegen das Kartellverbot verstößt; das Bundeskartellamt in Bonn prüfte parallel das Vorhaben gemäß der nationalen Regeln zur Fusionskontrolle.