Meta – Vorsicht vor Blendung
Die überraschend gute Aktienperformance vom Facebook-Mutterkonzern Meta (heute +19% zum Handelsstart) kann lediglich als Silberstreif am Horizont dienen.

Beflügelt von einem erwarteten Umsatzwachstum in Q1, gepaart mit geplanter Kostensenkung (5 Mrd. US-Dollar) und angekündigtem Aktienrückkaufprogramm (40 Mrd. Dollar), könnte auf die euphorischen Aktionäre aber schon bald Ernüchterung warten. Denn der umstrittene CEO Mark Zuckerberg, von seinen Kritikern teils hämisch als „Echsenmensch“ bezeichnet, steht abseits des Börsengeschehens wieder einmal vor einer geschäftsbedrohenden Herausforderung. Neben der wachsenden Konkurrenz aus China durch die Video-App TikTok, die stetig an Nutzerzahlen gewinnt, hat sich mit der EU ein weiterer Widersacher herausgebildet.
Angesichts des von der EU beschlossenen Digital Services Act (seit Nov. 2022 in Kraft) müssen sich die Meta-Töchter wie Instagram warm anziehen. Der Verbraucherschutz, etwa vor Desinformation, Verletzung der Privatsphäre bzw. Menschenwürde oder Datenmissbrauch, steht im Fokus. Demnach darf die EU Einblick in Algorithmen einfordern, Nutzerbeschwerden müssen schnell und diskriminierungsfrei bearbeitet werden. Auch zielgerichtete Werbung wird stärker beschränkt.
Für diese Neuerungen werden die Plattformen zusätzliches Personal mit rechtlichem und technischem Background einstellen müssen. Das treibt Kosten und dämpft die Begeisterung von techaffinen „Intrapreneurs“, die Konzerne verlieren als Arbeitgeber an Attraktivität. Zudem drohen bei Missachtung des Gesetzes Strafen von bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes – bis hin zur Abschaltung. Auch Nutzer können künftig Entschädigungen einklagen. ck