Missbrauch von Quellensteuerentlastungen – EU-Kommission fordert verbesserte Vorschriften
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Deutsche Steuerbehörden gewähren einer ausländischen Gesellschaft keine Quellensteuerentlastungen, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Entlastung nicht zustände, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten und wenn die ausländische Gesellschaft keiner eigenen Wirtschaftstätigkeit nachgeht. Die Kommission kritisiert nicht das mit der Missbrauchsbekämpfungsmaßnahme verfolgte Ziel, sondern lediglich die unverhältnismäßigen Anforderungen an ausländische Unternehmen zur Erbringung des Nachweises einer eigenen Wirtschaftstätigkeit.
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