„Möglicher Verzicht auf „“Fiskusprivileg“““
"Der Staat und die Sozialkassen werden bei Firmeninsolvenzen womöglich doch nicht bevorzugt behandelt. Nach Widerstand des Bundesjustizministeriums wird auf die im Sparpaket der Bundesregierung Anfang Juni 2010 vereinbarte Wiedereinführung des „Fiskusprivilegs“ möglicherweise doch verzichtet.
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Der Staat und die Sozialkassen werden bei Firmeninsolvenzen womöglich doch nicht bevorzugt behandelt. Nach Widerstand des Bundesjustizministeriums wird auf die im Sparpaket der Bundesregierung Anfang Juni 2010 vereinbarte Wiedereinführung des „Fiskusprivilegs“ möglicherweise doch verzichtet.
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Laut Finanz– und Justizministerium sollen die angestrebten Mehreinnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes ab 2011 jedoch über ein Alternativmodell erbracht werden. Nach den bisherigen, erst im Juni 2010 vom gesamten Kabinett vereinbarten Spar- und Konsolidierungsplänen würde das Finanzamt bei einer Firmenpleite Vorrang vor anderen Gläubigern erhalten – Steuerforderungen des Staates würden also zuerst bedient. Dieses Privileg gab es im alten Konkursrecht, das aber 1999 durch die Insolvenzordnung abgelöst worden war. Heute gibt es keinen Vorrang der Finanzämter mehr. Denn zahlungsunfähige Unternehmen sollen möglichst gerettet und dabei alle Gläubiger gleich behandelt werden.
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