Laut Finanz– und Justizministerium sollen die angestrebten Mehreinnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes ab 2011 jedoch über ein Alternativmodell erbracht werden. Nach den bisherigen, erst im Juni 2010 vom gesamten Kabinett vereinbarten Spar- und Konsolidierungsplänen würde das Finanzamt bei einer Firmenpleite Vorrang vor anderen Gläubigern erhalten – Steuerforderungen des Staates würden also zuerst bedient. Dieses Privileg gab es im alten Konkursrecht, das aber 1999 durch die Insolvenzordnung abgelöst worden war. Heute gibt es keinen Vorrang der Finanzämter mehr. Denn zahlungsunfähige Unternehmen sollen möglichst gerettet und dabei alle Gläubiger gleich behandelt werden.