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Mögliches Doppel-Tief bei E.ON

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der von der Bundesregierung beschlossene Atomausstiegsgesetz in Teilen gegen das Grundgesetz verstoße und deshalb bis Mitte 2018 Nachbesserungen vorzunehmen sind, hat die Aktien der deutschen Versorger am Dienstag zunächst ordentlich beflügelt.

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