Gastbeitrag

Nach BFH-Urteil – Kein Spendenabzug für Politvereine

Mit dem Status „gemeinnützig“ sind zahlreiche steuerliche Vergünstigungen verbunden. Daher hat er für Vereine, Stiftungen und gGmbHs große finanzielle Bedeutung. „Attac Deutschland“ und „Campact“ hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt die Gemeinnützigkeit versagt und damit die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung zu politischen Parteien bestätigt, erklärt Markus Schewe, Experte für Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht bei der Ruhrgebietskanzlei Kümmerlein.

Markus Schewe
Markus Schewe © Kümmerlein
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