Gastbeitrag

Nachhaltigkeit – Neue Pflichten für Unternehmen

Am 21.4.21 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit dem zum 1.1.23 (bzw. für KMU ab 1.1.26) die bisherige nichtfinanzielle (CSR-)Berichterstattung durch eine erweiterte Nachhaltigkeitsberichtserstattung (Corporate Sustainability Reporting) abgelöst werden soll, die sich stark an den Regeln zur Finanzberichterstattung orientiert. Wie das konkret aussehen soll, weiß Christoph H. Seibt, Partner der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer und Honorarprofessor an der Bucerius Law School.

Christoph H. Seibt
© Freshfields Bruckhaus Deringer
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