Kernpunkt der Richtlinie ist dabei die Aufhebung des Bankgeheimnisses. Ein Mitgliedstaat kann es künftig nicht mehr ablehnen, einem anderen Staat Informationen zu übermitteln, nur weil diese Daten von einem Finanzinstitut stammen. Konkret soll der Datenaustausch zwischen den nationalen Behörden durch einheitliche Formblätter und Verfahren vereinfacht und damit effizienter gemacht werden. Auch sollen Steuerbeamte an behördlichen Ermittlungen anderer EU-Staaten beteiligt werden können. Mit Ausnahme von Mehrwert- und Verbrauchssteuern sind alle Steuerarten von der Richtlinie erfasst.