Nationale Steuerbehörden streben engere Zusammenarbeit an
"Seit dem 1. Januar ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die es den Mitgliedstaaten erleichtern soll, die ihnen geschuldeten Steuern zu berechnen und auch zu erheben. Durch die verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungsbehörden soll zudem die Grundlage für den EU-weiten Kampf gegen Steuerhinterziehung geschaffen werden.
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Seit dem 1. Januar ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die es den Mitgliedstaaten erleichtern soll, die ihnen geschuldeten Steuern zu berechnen und auch zu erheben. Durch die verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungsbehörden soll zudem die Grundlage für den EU-weiten Kampf gegen Steuerhinterziehung geschaffen werden.
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Kernpunkt der Richtlinie ist dabei die Aufhebung des Bankgeheimnisses. Ein Mitgliedstaat kann es künftig nicht mehr ablehnen, einem anderen Staat Informationen zu übermitteln, nur weil diese Daten von einem Finanzinstitut stammen. Konkret soll der Datenaustausch zwischen den nationalen Behörden durch einheitliche Formblätter und Verfahren vereinfacht und damit effizienter gemacht werden. Auch sollen Steuerbeamte an behördlichen Ermittlungen anderer EU-Staaten beteiligt werden können. Mit Ausnahme von Mehrwert- und Verbrauchssteuern sind alle Steuerarten von der Richtlinie erfasst.
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