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Netzentgelte – Auch energieintensive Unternehmen müssen zahlen

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Die Bundesregierung kippt die bisherige Gebührenfreiheit für energieintensive Unternehmen bei den Netzentgelten. Ein entsprechender Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle der Stromnetzentgeltverordnung wurde am 31.7.13 beschlossen.

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Künftig wird auch die energieintensive Industrie durch die Einführung gestaffelter Entgelte wieder an den Netzkosten beteiligt: Waren bislang rund 200 Unternehmen komplett von Netzentgelten befreit, müssen sie ab 1.1.14 mindestens 10% der allgemeinen Kosten für den Stromtransport bezahlen; vorausgesetzt, sie verbrauchen 10 Gigawattstunden Strom pro Jahr und nehmen über 8 000 Stunden Strom ab. Werden z. B. nur über 7 000 Stunden Strom abgenommen, erhöht sich das Entgelt auf 20% der üblichen Kosten.

Die Bundesregierung hat damit auf eine juristische Niederlage sowie den Druck seitens der EU-Kommission reagiert: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die von CDU/CSU und FDP beschlossene Komplettbefreiung gekippt, die EU-Kommission sah zudem wettbewerbsrechtliche Probleme.

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