Mehrere Netzbetreiber, darunter SWM Infrastruktur, hatten diese Indizes beanstandet, u. a. weil die Behörde für die Ermittlung des Mischindizes eines unpassende Indexreihe des Statistischen Bundesamtes verwendet habe. Außerdem sei sie aus Sicht der Betreiber von zu hohen Produktivitätssteigerungen bei den fraglichen Netzeinbindungsarbeiten ausgegangen. In insgesamt 19 Pilotverfahren hatte der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf am 6.6.12 zugunsten der Netzbetreiber entschieden und die entsprechenden Bescheide der Bundesnetzagentur aufgehoben. Gegen die Beschlüsse kann die Behörde Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.