Neue Richtervereinigung sieht keine Notwendigkeit für Vorratsdatenspeicherung
"Die Neue Richtervereinigung (NRV) hält die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für nicht gerechtfertigt. Auch nach einer erneuten Abwägung der Chancen und Risiken durch die Fachgruppe Strafrecht sei keine hinreichende Erkenntnisgrundlage vorhanden, die einen Eingriff in die Freiheitsrechte legitimiere.
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Die Neue Richtervereinigung (NRV) hält die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für nicht gerechtfertigt. Auch nach einer erneuten Abwägung der Chancen und Risiken durch die Fachgruppe Strafrecht sei keine hinreichende Erkenntnisgrundlage vorhanden, die einen Eingriff in die Freiheitsrechte legitimiere.
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Stattdessen schlägt die NRV das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vor, womit Daten lediglich anlassbezogen erfasst und den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt würden. Da die Anbieter von Telekommunikationsdiensten dann aber in Echtzeit auf Anfragen reagieren müssten, brauche es eine konkrete gesetzliche Grundlage.
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