Stattdessen schlägt die NRV das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vor, womit Daten lediglich anlassbezogen erfasst und den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt würden. Da die Anbieter von Telekommunikationsdiensten dann aber in Echtzeit auf Anfragen reagieren müssten, brauche es eine konkrete gesetzliche Grundlage.