„Die Umsetzungsfrist der EU-CCS Richtlinie 2009/31/EG vom 23.4.09 läuft zwar bis Mitte 2011. Allerdings wird zur Erprobung der CCS-Technologie in Demonstrationsprojekten in Deutschland ein geeigneter rechtlicher Rahmen bereits früher benötigt“, so Oliver Lohse, Anwalt der Kanzlei Allen & Overy. Schon im Dezember 2009 hatte die EU-Kommission im Zuge des EU-Energieprogramms zur Konjunkturförderung (EERP) das CCS-Demonstrationsprojekt in Jänschwalde (Vattenfall) zur Förderung mit 180 Mio. Euro ausgewählt. Baubeginn des 385 MW-Kraftwerks, in dem ca. 90% des CO2-Ausstoßes zur Speicherung abgetrennt werden sollen, ist für 2011 geplant Die Mitgliedsstaaten haben der Entscheidung der EU-Kommission Anfang Februar zugestimmt.

Im Rahmen des EERP steht insgesamt ca. 1 Mrd. Euro für zwölf europäische CCS-Demonstrationsanlagen zur Verfügung. Mit der Förderung von großtechnischen Demonstrationsanlagen für kohle- und gasbetriebene Kraftwerke verspricht sich die EU einen Durchbruch in der CCS-Technologie, die auf Grund der Bedeutung des Primärenergieträgers Kohle zur Stromproduktion als Brückentechnologie gilt. CCS-Verfahren befinden sich weltweit in einem Entwicklungsstadium. Die Bundesregierung rechnet in den nächsten zehn Jahren mit dem Betrieb von drei großtechnischen Anlagen, zu denen Kraftwerk, CO2-Pipeline und Speicherstätte gehören. Die großtechnische Verfügbarkeit wird nicht vor 2020 erwartet. Die CCS-Technik ist allerdings stark umstritten, da neben Fragen der technischen Machbarkeit insbesondere auch die ökologischen Risiken der Endlagerung von Kohlendioxid noch nicht geklärt sind.