Neuer Gesetzesentwurf zum Dienstgeheimnisverrat
"Nach einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen Beihilfehandlungen von Journalisten zum Dienstgeheimnisverrat künftig nicht rechtswidrig sein, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses beschränken.
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Nach einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen Beihilfehandlungen von Journalisten zum Dienstgeheimnisverrat künftig nicht rechtswidrig sein, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses beschränken.
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Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein sehen für eine solche Regelung in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom Januar 2011 kein kriminalpolitisches Bedürfnis. Die Tathandlungen seien bereits nach geltendem Recht straffrei.
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