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Neuer Referentenentwurf – Werden Lizenzen endlich insolvenzfest?

Im Januar 2012 hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf eingebracht, der unter anderem ein rechtliches Konstrukt für die Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vorsieht. „Dieser Vorstoß ist begrüßenswert und längst überfällig“, meint Andrea Schmoll, Partnerin im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz bei Baker & McKenzie. Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung („InsO“) im Jahre 1999 wurde Lizenzverträgen in Deutschland wohl auf Grund eines redaktionellen Versehens praktisch über Nacht die Insolvenzfestigkeit entzogen. Der derzeit geltende § 103 InsO findet nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf Lizenzverträge Anwendung. Der Insolvenzverwalter kann daher frei entscheiden, ob ein bestehender Lizenzvertrag im Insolvenzfall fortgeführt oder gekündigt werden soll.

 

Gerade für den Lizenznehmer stellt dieses Wahlrecht derzeit ein erhebliches rechtliches Risiko dar. In Erwartung einer langjährigen Rechtegewährung tätigen Lizenznehmer regelmäßig beträchtliche Investitionen, die bei einer frühzeitigen Beendigung des Lizenzvertrags durch den Insolvenzverwalter fruchtlos bleiben. In der Praxis wurden verschiedene rechtliche Konstruktionen entwickelt, um eine Insolvenzfestigkeit von Lizenzen zu erreichen. „Die praktische Umsetzbarkeit und/oder rechtliche Haltbarkeit solcher Konstruktionen sind jedoch sehr fragwürdig, so dass die geltende Rechtslage zu einer für die deutsche Forschung und Wirtschaft nicht zu unterschätzenden Rechtsunsicherheit geführt hat“, ergänzt Schmoll.

Seit Jahren drängt die lizenznehmende Wirtschaft auf eine Gesetzesänderung, die einen effektiven Schutz des Lizenznehmers vor dem Verlust der lizenzierten Rechte im Falle der Insolvenz des Lizenzgebers vorsieht. Mit dem nun vorgestellten Referentenentwurf erhofft sich das Bundesjustizministerium, diesen Standortnachteil auszugleichen. Auch ein Abwandern von Lizenznehmern in das Ausland soll damit verhindert werden. Der Entwurf sieht dabei in Anlehnung an Regelungen im US-Recht im Falle der Insolvenz des Lizenzgebers unter anderem einen Anspruch des Lizenznehmers auf Neuabschluss des Lizenzvertrages gegen den Lizenzverwalter oder den Rechtsnachfolger des Lizenzgebers vor. Hierdurch wird dem zentralen Anliegen der lizenznehmenden Wirtschaft grundsätzlich Rechnung getragen. Zu hoffen bleibt, dass dieser Vorschlag auch im Bundestag mehrheitsfähig ist.

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