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Neunergremium verstößt gegen das Grundgesetz

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Laut Bundesverfassungsgericht verstößt der Einsatz des so genannten Neunergremiums bei dringenden Entscheidungen zur Euro-Rettung gegen das Grundgesetz.

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Damit erklärte das Gericht am 28.2.12 wichtige Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an Maßnahmen des Rettungsschirms EFSF im Wesentlichen für unwirksam. Eine Einschränkung machten die Verfassungsrichter allerdings: Über den Ankauf von Staatsanleihen dürfe das Gremium aus neun Bundestags-Abgeordneten weiterhin entscheiden (Az.: 2 BvE 8/11).

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