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NRW-Justizminister will Unternehmensstrafrecht auf den Weg bringen

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Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty will auf der kommenden Justizministerkonferenz am 12.6.13 seine Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht vorstellen. Diese Eckpunkte sollen bereits nach der Sommerpause in einem vollständigen Entwurf für ein Verbandstrafgesetzbuch münden.

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Künftig sollen Unternehmen und ihre Rechtsnachfolger in Strafverfahren selbst angeklagt werden können. Bislang konnten Unternehmen nur nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz belangt werden. Mit der geltenden Rechtslage, dass nur natürliche Personen angeklagt werden können, nehme Deutschland eine Sonderrolle ein, so der Minister.

Nach den Plänen Kutschatys sollen Staatsanwaltschaften künftig verpflichtet sein, Ermittlungen gegen Unternehmen aufzunehmen. Mögliche Strafen sind neben der klassischen Geldstrafe auch der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen oder Subventionen sowie die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung und – als ultima ratio – die Auflösung des Unternehmens. Die Verfahrensregeln sollen im Wesentlichen denen bei natürlichen Personen gleichen. Arbeitet das Unternehmen mit der Justiz zusammen, kann es laut Entwurf mit Strafmilderung rechnen.

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