Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der so genannte Spitzenausgleich – 2002 von der damaligen rot-grünen Regierung im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu erhalten – nur noch gewährt wird, wenn die Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten. Die Nachfolgeregelung soll ab 1.1.13 bis einschließlich 2022 gelten.