Ökosteuer – Grundlage für Verlängerung des Spitzenausgleichs gelegt
"Mit einem am 1. August vorgelegten Gesetzentwurf bringt die Bundesregierung Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes auf den Weg. Damit sei die Grundlage für die Fortführung des Spitzenausgleichs bei der so genannten Ökosteuer ab dem kommenden Jahr gelegt, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
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Mit einem am 1. August vorgelegten Gesetzentwurf bringt die Bundesregierung Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes auf den Weg. Damit sei die Grundlage für die Fortführung des Spitzenausgleichs bei der so genannten Ökosteuer ab dem kommenden Jahr gelegt, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der so genannte Spitzenausgleich – 2002 von der damaligen rot-grünen Regierung im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu erhalten – nur noch gewährt wird, wenn die Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten. Die Nachfolgeregelung soll ab 1.1.13 bis einschließlich 2022 gelten.
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