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OLG Frankfurt spricht ehemaligen T-Online-Aktionären Zuzahlung zu

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Den ehemaligen T-Online-Aktionären steht im Hinblick auf die Verschmelzung auf die Deutsche Telekom eine Zuzahlung von 1,15 Euro pro Aktie zu. Dies hat das OLG Franfurt am Main entschieden.

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Es wies damit die Beschwerden gegen den vorausgegangenen Beschluss des LG Frankfurt am Main zurück, die sowohl die Deutsche Telekom als auch einige der ehemaligen Aktionäre von T-Online eingelegt hatten.

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