OLG Frankfurt spricht ehemaligen T-Online-Aktionären Zuzahlung zu
"Den ehemaligen T-Online-Aktionären steht im Hinblick auf die Verschmelzung auf die Deutsche Telekom eine Zuzahlung von 1,15 Euro pro Aktie zu. Dies hat das OLG Franfurt am Main entschieden.
"
Den ehemaligen T-Online-Aktionären steht im Hinblick auf die Verschmelzung auf die Deutsche Telekom eine Zuzahlung von 1,15 Euro pro Aktie zu. Dies hat das OLG Franfurt am Main entschieden.
„
Es wies damit die Beschwerden gegen den vorausgegangenen Beschluss des LG Frankfurt am Main zurück, die sowohl die Deutsche Telekom als auch einige der ehemaligen Aktionäre von T-Online eingelegt hatten.
„