OLG Hamburg folgt BGH bei Urteilen zu Versicherern
„
Das hat das Oberlandesgericht Hamburg am 27.7.10 in vier Urteilen entschieden. Die Revision wurde zugelassen (Az.: 9 U 233/09, 9 U 235/09, 9 U 236/09 und 9 U 20/10). Wer kündige, könne somit etwa die Hälfte des eingezahlten Geldes zurückfordern, erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg zu den Urteilen. Mit seinen jetzigen Entscheidungen folgt das Oberlandesgericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005, mit der die seinerzeit bis Herbst 2001 verwendeten Klauseln beanstandet worden waren.
„