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OLG Karlsruhe spricht Medienfonds-Anlegern Schadenersatz zu

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Eine Bank muss acht Medienfonds-Anlegern Schadenersatz in Höhe ihrer jeweiligen Beteiligungen leisten, weil sie die Anleger nicht auf Provisionszahlungen hingewiesen hatte, die sie für den Vertrieb der Fonds erhielt.

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Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Die Provisionen hätten so genannte Kick-Back-Zahlungen dargestellt, über die das Institut wegen des damit verbundenen Interessenkonfliktes hätte aufklären müssen. Außerdem sei der Fonds im Anlageprospekt unzutreffend als „Garantiefonds“ bezeichnet und die Möglichkeit eines Totalverlustes verschleiert worden, so das OLG (Az.: 17 U 67/09, 17 U 88/09, 17 U 92/09).

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