Rechnungen nach dem ZUG-Standard lassen sich wie herkömmliche Papierrechnungen verarbeiten, enthalten aber zusätzlich in einer XML-Datei digitale Rechnungsdaten, die sich automatisiert verarbeiten lassen. Rechnungen müssen somit nicht mehr ausgedruckt werden, Papier und Kosten werden gespart. Eine elektronische Rechnung in diesem Format beinhaltet sowohl einlesbare Rechnungsdaten als auch das eigentliche Rechnungsbild. „Umsatzsteuerrechtlich spricht nichts gegen die Verwendung, da schon das Rechnungsbild in Form eines PDF eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nach Umsatzsteuergesetz darstellt“, sagt Bernd Goossens, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Sozietät SHWP in Neuss. „Die Datei wird dann in der Buchhaltung abgelegt und die maschinenlesbaren Daten werden vom Empfänger zusätzlich einer automatischen Rechnungsprüfung unterzogen. Die geforderten Pflichtfelder laut Umsatzsteuergesetz sind dann stets vorhanden. Ein willkommener Nebeneffekt.“