Philip Morris mit Gleiss Lutz erfolgreich
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Das Verwaltungsgericht München hat im Verfahren mit Philip Morris einen Verbotsbescheid des Landratsamtes München gegen die so genannte „MAYBE""-Kampagne der Marke Marlboro aufgehoben.
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Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass allein in den Worten „Maybe““ und „Be““, die Gegenstand des Verbots waren, keine besondere Ansprache der Jugend zu erkennen sei. Philip Morris ist es somit erlaubt, die Werbekampagne fortzusetzen.
Die Federführung in dem Rechtsstreit übernahm Andreas Wehlau (Gewerblicher Rechtsschutz, München). Unterstützt wurde Wehlau durch die Partner Clemens Weidemann, Hans Schlarmann (beide Öffentliches Recht, beide Stuttgart) sowie Niels Lutzhöft, Marcel Pemsel und Sophia Ostler (alle Gewerblicher Rechtsschutz, alle München).
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