Plänen für europäisches Patentstreitsystem droht Stillstand
"Seit Jahren wird auf politischer Ebene über die Schaffung eines einheitlichen europäischen Systems zur Austragung von Patentstreitigkeiten beraten. Nun droht dem Projekt der Stillstand: Wie aus einem vorab öffentlich gewordenen Positionspapier bekannt wurde, lehnen die Generalanwälte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Pläne in der jetzigen Form als mit wesentlichen Grundsätzen europäischen Rechts unvereinbar ab.
"
Seit Jahren wird auf politischer Ebene über die Schaffung eines einheitlichen europäischen Systems zur Austragung von Patentstreitigkeiten beraten. Nun droht dem Projekt der Stillstand: Wie aus einem vorab öffentlich gewordenen Positionspapier bekannt wurde, lehnen die Generalanwälte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Pläne in der jetzigen Form als mit wesentlichen Grundsätzen europäischen Rechts unvereinbar ab.
„
Dies ist keine gute Nachricht für innovative Unternehmen: Denn trotz der bestehenden Möglichkeit, eine Erfindung zentral für mehrere Länder zum Patent anzumelden, muss der Inhaber im Streitfall in jedem einzelnen Land ein separates Patentstreitverfahren einleiten, um seine Rechte durchzusetzen. „Neben erheblichen Kosten kann dies auf Grund der Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen zu widersprüchlichen Entscheidungen und damit zu Lücken im Erfindungsrechtsschutz führen“, so Ingve Björn Stjerna, Rechtsanwalt bei Simmons & Simmons in Düsseldorf.
Große Hoffnungen werden deshalb auf ein einheitliches europäisches Patentstreitsystem gesetzt, bestehend aus einem Gemeinschaftspatent und einer europäischen Patentgerichtsbarkeit zu dessen Durchsetzung. Hierauf einigte sich der EU-Ministerrat Ende 2009. Um vor dem Eintritt in das Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass das System mit europäischem Recht vereinbar ist, wurde der „Entwurf eines Übereinkommens über das Gericht für europäische Patente und Gemeinschaftspatente“ dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.
Dessen Generalanwälte bemängeln an den Plänen, dass die effektive Anwendung und der Vorrang des Gemeinschaftsrechts durch das zu schaffende europäische Patentgericht nicht sichergestellt und im Anwendungsbereich des Übereinkommens keine Überwachung durch den EuGH vorgesehen sei. Auch sehe der Entwurf für den Fall einer Verletzung von Gemeinschaftsrecht durch das europäische Patentgericht keine ausreichenden Beschwerdemöglichkeiten vor.
Zwar unterbreiten die Generalanwälte auch konkrete Vorschläge, wie die beanstandeten Defizite ausgeräumt werden könnten. Ob und inwiefern diese Vorschläge unter den Mitgliedsstaaten konsensfähig wären, ist indes unklar. „Sollte der EuGH der Auffassung der Generalanwälte folgen, wäre dies ein deutlicher Rückschlag im Bemühen um die Schaffung eines einheitlichen europäischen Patentstreitsystems“, so Stjerna.
„